Schutzrechtsarten

"Wer ein Patent bekommen will, muß eine bahnbrechende Erfindung gemacht haben..." Dieses Vorurteil hört man immer wieder - doch ist es falsch. Bei den meisten technischen Innovationen handelt es sich um Weiterentwicklungen von scheinbar ausgereiften Erzeugnissen und Fertigungsmethoden. Das bedeutet: Nicht nur die großen Ideen sind dem Patentschutz  zugänglich, sondern auch Erfindungen, die "nur" Verbesserungen bekannter Produkte oder Verfahren darstellen. Den höchsten unternehmerischen Nutzen haben oft Patente für"kleine" Entwicklungsschritte, die einen Wettbewerbsvorsprung bieten.

 

PATENT Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Wichtigstes Motiv für eine Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung - und damit die Sicherung eines Marktvorteils. Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen. Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder Herstellungsverfahren angemeldet. Voraussetzung für eine Erteilung: Die Erfindung muß "neu" sein, auf "erfinderischer Tätigkeit" beruhen und "gewerblich verwertbar" sein. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.

EUROPA - Patent Die Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt in München eingereicht und kann sich auf einige oder alle(derzeit 38) Vertragsstaaten erstrecken.Das Europäische Patentamt prüft den Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit. Aus dem erteilten Europa - Patent entstehen voneinander unabhängige nationale Patente. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern verhandelt werden muß, sondern nur mit einem - dem Europäischen Patentamt.

Internationale Patentanmeldung (PCT) Mit einer einzigen Anmeldung lassen sich mehrere (auch außereuropäische) Länder erfassen: Für die internationale Patentanmeldung wird eine zentrale Neuheitsrecherche, auf Antrag auch eine vorläufige Prüfung, durchgeführt. Wenn der "Internationale Recherchenbericht" oder der Prüfbericht vorliegt, der die Aussichten auf Patenterteilung widerspiegelt, muß das nationale Erteilungsverfahren in den gewünschten Ländern eingeleitet werden.  

 

Gebrauchsmuster Das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht; oft wird es als "kleines Patent" bezeichnet. Sein großer Vorteil: Das Gebrauchsmuster wird innerhalb kurzer Zeit eingetragen. Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder "sein Recht" rasch in der Hand. Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im Konfliktfall herausstellen, daß es sich nur um ein"Scheinrecht" handelt. Bei einer Anmeldung muß der Gegenstand neu sein und auf einem"erfinderischen Schritt" beruhen. Schutzfähig sind technische Erfindungen (z.B. Maschinen, Schaltungen) und chemische Erzeugnisse (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden). Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.


Marken Je eingängiger und einprägsamer eine Marke desto größer der Anreiz für Mitbewerber, die Marke zu kopieren. Diese Absicht läßt sich mit der rechtzeitigen Anmeldung einer Marke durchkreuzen. Als Marken können eingetragen werden:Wortzeichen wie beispielsweise "Persil", Bildzeichen wie der Mercedes-Stern oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen (Bayer-Kreuz), Zahlen oder dreidimensionale Gestaltungen. Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Die Eintragung erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Vor Anmeldung einer Marke ist eine Recherche bezüglich des Markenbestands auf Vorhandensein von identischen bzw. ähnlichen Marken zu empfehlen, um späteren Schwierigkeiten wegen einer Markenkollision mit einer älteren Marke vorzubeugen. Auch eine Recherche im Bestand der Firmen und Titel ist zu empfehlen, da diese Kennzeichen auch mit einer jüngeren Marke kollidieren können. Neben der Anmeldung einer Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kann auch vor dem Europäischen Markenamt zur Erlangung einer Gemeinschaftsmarke mit Schutz in der gesamten Europäischen Gemeinschaft mit einer Anmeldung oder eine Internationale Marke hinterlegt werden. 

 

Geschmacksmuster Hochwertiges Design gewinnt als Marketinginstrument zunehmend an Bedeutung. Die Hersteller von Haushaltsgeräten, Möbeln oder Leuchten, aber auch von Autos oder Kleidung, widmen sich häufig dem kleinsten Detail im Äußeren und heben sich damit von Wettbewerbern ab. Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muß das Design neu und eigentümlich sein. Die Eintragung des Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre. Eine Internationale Geschmacksmusteranmeldung kann bei der WIPO hinterlegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Anmeldung eines EU - Geschmacksmusters.

Sortenschutzrecht Mit diesem speziellen Schutzrecht lassen sich neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen schützen. Anmeldung und Prüfung erfolgen beim Bundessortenamt. Der Sortenschutz beträgt in der Regel 25 Jahre.

Halbleiterschutz DasHalbleiterschutzgesetz schafft die Möglichkeit, die Oberflächengestaltung von Mikrochips, das sogenannte mask-work, zu schützen. Der Schutz ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen. Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre.

 
 

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Dipl.- Ing. Univ. Ralf Seitz Patent Attorney