Schutzrechtseinsatz

Schutzrechte bringen wirtschaftlichen Erfolg. Der bedingungslose Wettbewerb verlangt neue unternehmerische Strategien. Dabei spielt der rechtliche Schutz von neuen Produkten und neuen Verfahren, aber auch von formschönen Produktgestaltungen und einprägsamen Markennamen eine immer wichtigere Rolle. Wie kann der Inhaber, zum Beispiel ein Unternehmen oder ein Erfinder, die Schutzrechte konkret nutzen?

 

Verbietungsrecht Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, also die Möglichkeit, Dritten die Herstellung und den Vertrieb des geschützten Produkts bzw. die Benutzung einer Marke zu untersagen. Der Inhaber eines Schutzrechts kann Unterlassung verlangen und überdies Schadenersatz für begangene Nachahmungen fordern.

 

Werbewirkung Hinweise auf erteilte oder eingetragene Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design) werten Produkte oder Dienstleistungen auf und erhöhen die Imagewerte des Anbieters. Ein Unternehmen, das auf zahlreiche Schutzrechte verweisen kann, gilt als besonders innovativ - das führt letztlich auch zu einer höheren Unternehmensbewertung. Der Erfinder selbst erhöht seine Reputation. 


Designvorsprung

Gerade kleine und mittlere Unternehmen nutzen verstärkt Marktnischen und setzen auf hochwertiges Design für individuelle Kundengruppen. Manches Produkt verkauft sich nur wegen seines gelungenen Designs. Eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg: Die eigenen schöpferischen Ideen müssen rechtlich abgesichert werden. Andernfalls könnte die Konkurrenz alles nachahmen, ohne Kosten für eigene Designentwicklungen aufbringen zu müssen.

 

Markenwert Im Wettbewerb gleichartiger Produkte kann die Marke - sozusagen als Markenzeichen - die gewünschte Unterscheidbarkeit steigern, um die Einzigartigkeit und die Unverwechselbarkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung hervorzuheben. Signets, Logos und Namen (auch Firmennamen) geben Produkten ihre Identität; sie transportieren ein Image. Eine bekannte, positivbesetzte Marke kann einen anhaltenden Markterfolg sichern.

 


Lizenzen

Wer über gewerbliche Schutzrechte verfügt, muß sie nicht selbst verwerten. Er kann auch Lizenzen vergeben und damit beispielsweise auf Auslandsmärkten wirtschaftlich Fuß fassen, ohne investieren zu müssen. Die Lizenzvergabe läßt sich auch mit Vereinbarungen über gemeinsame Produktentwicklungen oder einem Transfer von technischem Wissen und betrieblichem Know-how koppeln (Joint Venture).

 

Im Markt von morgen konkurrenzfähig bleiben Die Zukunftssicherung von (kleinen wie großen) Unternehmen hängt vor allem von ihrer Innovationsfähigkeit ab: Die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Indes: Was ist zu tun, wenn ein Mitbewerber die Innovation nachbaut? Schließlich gilt in Deutschland der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit!


Recht zur alleinigen Vermarktung

Gegen unliebsame Konkurrenz, die technische Neuentwicklungen, gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken kostenlos kopieren könnte, ist vor allem eines wichtig: Die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marken. Mit der Erteilung erhält der Inhaber (z.B. ein Unternehmen oder ein Erfinder) ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des "Schutzgegenstandes".


Belohnung für Investionen in Forschung und Entwicklung.

Mit anderen Worten: Ein Schutzrecht ist die Belohnung für geleistete Kreativität und Investitionen. Und ein Ansporn für innovative Unternehmen, die Entwicklung neuer Erzeugnisse voranzutreiben. Denn: Ohne Schutzrechte könnten die Mitbewerber die Neuheit "abkupfern" und kurze Zeit später ebenfalls auf den Markt bringen - dann natürlich kostengünstiger,weil ohne Entwicklungsaufwand! In diesem Sinne sind gewerbliche Schutzrechte auch ein effizientes Marketinginstrument, das über den Erfolg eines neuen Produkts mitentscheidet - und letztlich über die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem nationalen und globalen Markt.



Schutzrechte brauchen alle kreativen Unternehmen

Wer braucht Schutzrechte? Jeder kleine kreative Handwerksbetrieb und jedes große Unternehmen, das erhebliche Investitionen in neue (oder verbesserte) Produkte und Verfahren tätigt, aber auch den strategischen Aufbau von Marken vorantreibt. Der konsequente Einsatz von Schutzrechten ist ebenso für Handelsunternehmen, Dienstleistungsbetriebe und - nicht zuletzt - für den kreativen Einzelerfinder von erheblichem wirtschaftlichen Nutzen.

 

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Dipl.- Ing. Univ. Ralf Seitz Patent Attorney